§ 1
Das Abzeichen des Internationalen Bergwanderweges der Freundschaft wird durch folgende Organisationen aus den Ländern, durch die die Wanderroute verläuft, zuerkannt:
a)
Deutsche Demokratische Republik
Kulturbund der DDR, Zentralvorstand der Gesellschaft für Natur und Umwelt, ZFA Touristik und Wandern
b)
Tschechoslowakische Sozialistische Republik
Tschechoslowakischer Verband für Touristik
c)
Volksrepublik Polen
Polnischer Verband für Touristik und Landeskunde
d)
Ungarische Volksrepublik
Ungarischer Verband der Naturfreunde.
§ 2 Das Abzeichen bezweckt, die Wanderungen auf den Routen des Internationalen Bergwanderweges der Freundschaft von Eisenach bis nach Budapest zu popularisieren und auch über das Wandern die Freundschaft zwischen den Touristen der sozialistischen Bruderländer enger zu gestalten.
§ 3
Das Abzeichen des Internationalen Bergwanderweges der Freundschaft kann durch Touristen (ab 14. Lebensjahr) erworben werden.
Das Abzeichen des Internationalen Bergwanderweges der Freundschaft Eisenach-Budapest wird ausschließlich für Fußwanderungen der Route entlang verliehen. Der ausführliche Verlauf der Route und das Verzeichnis der Kontrollpunkte auf dem Gebiet einzelner Länder ist aus der Beilage zum vorliegenden Reglement ersichtlich. Vorschriftsmäßige Kontrollpunkte auf der Route besitzen spezielle Stempel oder Entwerter.
§ 4
Es werden vier Stufen des Abzeichens des IBF EB vorgeben, wobei die höhere jeweils den Erwerb der vorhergehenden Stufe voraussetzt:
a) 1. Stufe (gelb) für die Fußwanderung von mindestens 300 km bei Nachweis von wenigstens 10 Kontrollpunkten in einem Land
außerhalb des Heimatlandes des Touristen.
b) 2. Stufe (grün) für die Fußwanderung von mindestens 300 km bei Nachweis von wenigstens 10 Kontrollpunkten in einem zweiten Land
außerhalb des Heimatlandes des Touristen.
c) 3. Stufe (blau) für die Fußwanderung von mindestens 300 km bei Nachweis von wenigstens 10 Kontrollpunkten in einem dritten Land
außerhalb des Heimatlandes des Touristen.
d) 4. Stufe (rot) für die Fußwanderung von je mindestens 300 km bei Nachweis von wenigstens 10 Kontrollpunkten auf allen 4 Länderabschnitten des Internationalen Bergwanderweges der Freundschaft Eisenach-Budapest.
§ 5
Das Abzeichen des Internationalen Bergwanderweges der Freundschaft kann durch Fußwanderungen, wie im § 4 für die einzelnen Stufen bestimmt, entweder während einer längeren Tour oder mehrerer kürzerer Ausflüge erworben werden.
Zu beachten sind dabei:
a) die Sicherheitsvorschriften zur Begehung der Wanderwege des jeweiligen Landes.
b) Das Begehen des Weges ist in der Zeit vom 15. April bis 31. Oktober möglich.
c) Die Länge der Tageswanderung wird auf maximal 30 km beschränkt.
d) Die Zeit für den Erwerb der einzelnen Stufen des Abzeichens wird nicht eingeschränkt.
e) Die Richtung der Wanderung ist beliebig.
f) Routen, die mehrmals zurückgelegt werden, können nicht mehrmals für die Vorgabe das Abzeichens angerechnet werden.
g) Die Wanderroute in den einzelnen Ländern braucht nicht einen einheitlichen, wenigstens 300 km langen Abschnitt zu bilden, sondern kann einige ausgewählte Abschnitte umfassen mit der gesamten Länge, die den Bedingungen der oben erwähnten Norm entspricht. Dabei soll jeder gewählte Abschnitt der Route zumindest einen Kontrollpunkt besitzen.
§ 6 Für das Zurücklegen des ganzen Routenabschnittes in einem Land bekommt der Tourist eine spezielle Gedenkurkunde.
§ 7
Es wird ein Wanderbuch zum Erwerb der Abzeichen des Internationalen Bergwanderweges der Freundschaft Eisenach-Budapest herausgegeben. Das Buch gilt als Ausweis des Touristen, der die Abzeichen erwirbt und beinhaltet:
a) die Personalien des Touristen
b) die Bestätigung der zurückgelegten Route und die Anrechnung der vorschriftsmäßigen Kontrollpunkte
c) die Anerkennung und Bestätigung aller Abzeichenstufen sowie Auszeichnungen mit Diplomen.
§ 8
Hat der Teilnehmer aus einem der die Route berührenden Länder alle Voraussetzungen erfüllt, wird ihm die jeweilige zutreffende Auszeichnung in dem Land, in dem er wohnt, zuerkannt.
Touristen aus anderen Ländern bekommen die Auszeichnung von dem Land, von dem sie das Wanderbuch erworben haben.
a)
D D R
Kulturbund der DDR, Zentralvorstand der Gesellschaft für Natur und Umwelt, ZFA Touristik und Wandern
1030 Berlin, Johannisstraße 2, PSF 34
b)
C S S R
Svaz Turistiky
CUV - CSTV - na Porici 12,
115 30 Praha und
Sväz Turistiky SUV
CSZTV, Volgogradska 1
814-93 Bratislava
c)
VR Polen
PTTK - Komisja Turystyki Górskiej ZG PTTK
31-004 Krakow
Pl. Wiosny Ludöw 8
d)
VR Ungarn
Magyar Természetbarát Szövetség,
Budapest 5, VI Bajcsy Zsilinsky út. II. 3,
Postamt H 1374
Das Reglement wurde von allen oben genannten Vertretungen im Oktober 1980 in Zakopane beschlossen. Es tritt mit der Eröffnung des Internationalen Bergwanderweges 1983 in Kraft. Einsendung des Heftes zur Bestätigung des Abzeichens bzw. der Gedenkurkunde in der Zeit vorn 15. Oktober bis 15. November.
Für den Grenzübertritt gelten die Ein- und Ausreisebestimmungen der jeweiligen Länder.
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