Wäre der Anteil des Autoverkehrs weltweit genauso hoch wie bei uns in Deutschland, dann wäre der Klimakollaps bereits eingetreten. Das kann nur verhindert werden, indem der Öffentliche Personennahverkehr systematisch ausgebaut und verbessert wird. Nicht umsonst wird bei den Ratschlägen am Ende von Al Gores Dokumentarfilms "Eine unbequeme Wahrheit" mit dazu aufgerufen, den Öffentlichen Personennahverkehr zu benutzen.
… weil ich Mitglied im Fahrgastbeirat der SVZ bin.
Der Fahrgastbeirat der SVZ soll die Interessen der Fahrgäste gegenüber der SVZ und der Öffentlichkeit vertreten. Die Interessenvertretung gegenüber der SVZ geschieht hauptsächlich im Rahmen der sechs jährlichen Treffen, an denen die SVZ teilnimmt.
Die Interessenvertretung gegenüber der Öffentlichkeit geschieht - kaum!
Auch die Kommunikation mit anderen Fahrgästen findet nur spärlich statt.
Das will ich mit diesem Weblog ändern. Ich will die Arbeit des Fahrgastbeirates transparent machen. Außenstehende sollen sich hier informieren und besser auf die Arbeit des FGB einwirken können.
Wenn ich mit Bussen und Bahnen fahre, erlebe ich immer wieder Dinge, die mich ärgern. Das will ich nicht auf sich beruhen lassen. Stattdessen versuche ich, die Verantwortlichen anzusprechen. Gelegentlich gelingt es mir, Ursachen herauszufinden und Möglichkeiten für Verbesserungen auszuloten. Das will ich dann nicht für mich behalten, sondern gern anderen Menschen mitteilen.
Dabei soll nicht verheimlicht werden, dass es für mich auch positive Erlebnisse gibt. Zweifellos das Beste ist, dass es öffentliche Verkehrsmittel überhaupt gibt.
Besserverdienende sind nicht auf die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel angewiesen. Alle anderen aber sind von Bussen und Bahnen abhängig, besonders angesichts der steigenden Benzinpreise. Jede entfallende Fahrt führt gerade für sozial Bedürftige zu erheblichem zeitlichen Mehraufwand und kann sogar den Arbeitsplatz gefährden.
Jede Preiserhöhung macht sich direkt im Geldbeutel bemerkbar. Zugleich führt die soziale Mischung der Fahrgäste zu Begegnungen, die so im Autoverkehr niemals zustande kommen. Die Besserverdienenden treffen auf die Bedürftigen (ebenso auf Schüler, Rentner und Menschen mit Behinderungen) und gewinnen dadurch auch mehr Sensibilität für deren Probleme.
Der Wahlkampf-Flyer mit den wichtigsten Positionen, auch zu anderen Punkten, kann hier heruntergeladen werden: PDF-Datei (4 MB)Die Chance, dass ich tatsächlich gewählt werde, ist leider nur gering. Ich verstehe diese Kandidatur als ein Angebot, deshalb beschränkt sich mein Wahlkampf auf wenige Aktionen. Aber ich will es zumindest einmal probieren. Keiner soll mir vorwerfen können, dass ich mich davor drücke, Verantwortung zu übernehmen.
(01.05.14)
"Der Fahrgastbeirat der SVZ beschäftigte sich auf seiner Februar-Sitzung erstmals intensiv mit dem ÖPNV-Konzept der Stadt Zwickau. Der darin vorgeschlagene Neubau einer Straßenbahnverbindungsstrecke zwischen Hauptbahnhof und dem Verwaltungszentrum wurde von den Mitgliedern ausdrücklich begrüßt. Dadurch entstünde eine klare Struktur aus zwei Straßenbahnlinien. Der Hauptbahnhof würde den Charakter einer “Stichstrecke” verlieren und auch in den Abendstunden und am Wochenende mit der Straßenbahn erreichbar sein. Die alte Strecke auf der Werdauer Straße sollte aber für den Umleitungsverkehr in Störungsfällen erhalten bleiben. Das Gremium bedauert, dass für die Verbindungsstrecke noch keine Finanzierungsmöglichkeiten gefunden wurden.Diese Meldung erschien auch am gleichen Tag unter der Überschrift "Fahrgastbeirat begrüßt Pläne" in der Zwickauer Zeitung der "Freien Presse" auf Seite 11.
Der bereits in der Planung befindliche Umbau des Bahnhofsplatzes wird ebenfalls unterstützt. Der Fahrgastbeirat empfiehlt dabei eine Lösungsvariante, in der die Straßenbahn-Haltestelle möglichst nahe an das Bahnhofsgebäude heranrückt."
(14.03.14)
Die Kreistagssitzung begann 16 Uhr. Die Tagesordnungspunkte zum ÖPNV wurden etwa gegen 16:30 Uhr aufgerufen. Zuerst ging es um den Vertrag zwischen dem Landkreis und der Stadt Zwickau. Prinzipiell ist der Öffentliche Nahverkehr in der Verantwortung des Landkreises. Die Stadt Zwickau als Große Kreisstadt hatte jedoch bei der letzten Kreisreform 2008 auf eigenen Wunsch diese Aufgabe (zurück-)übertragen bekommen. Seitdem war die Frage der gegenseitigen Ausgleichszahlungen ungeklärt geblieben. Damit die Buslinien nicht an der Kreisgrenze enden und die Fahrgäste dort umsteigen müssen, soll dem jeweiligen Partner für die Fahrten im anderen „Bediengebiet“ ein Ausgleich gezahlt werden. Im Entwurf, der den Kreisräten vorlag, standen noch drei Zahlen: 50%, 75 % oder 100%. Erst direkt in der Sitzung erzählte Landrat Scheurer, dass in der Vorwoche eine Einigung mit der Oberbürgermeisterin der Stadt Zwickau erfolgte. Danach sollen 75% des Aufwandes als Ausgleich gezahlt werden. Dieser Einigung stimmte auch die Kreistag zu, und sogar einstimmig.
Der zweite Tagesordnungspunkt zum ÖPNV wurde spannender. Dabei ging es um die künftige Vergabe der Linienkonzessionen. Gegenwärtig fährt noch die Regionalverkehr Westsachsen GmbH (RVW), die einstmals dem Landkreis gehörte und 2003 an die heutige Rhenus Veniro GmbH & Co. KG verkauft wurde. Jetzt gab es eine europaweite Ausschreibung. Dabei war die RVW ein Bieter wie jeder andere. Drei Firmen hatten die Ausschreibungsunterlagen abgefordert. Zwei Firmen haben ein Angebot abgegeben, unter denen der Kreistag zu entscheiden hatte. In der Vorlage waren aber keine Firmennamen enthalten. Stattdessen wurde nur von Bieter A und Bieter B gesprochen. Bieter A hatte das „wirtschaftlichste“ Angebot abgegeben und sollte von den Kreisräten den Zuschlag erhalten. Der Name des siegreichen Bieters wird nach Ablauf der Einspruchsfrist bekanntgegeben, 10 Tage nachdem der unterlegene Bieter informiert wurde. Einigen Kreisräten passte es nicht, quasi die „Katze im Sack“ zu kaufen. Die NPD beantragte den Ausschluss der Öffentlichkeit, vermutlich um den Namen des Bieters zu erfahren. Für zehn Minuten musste ich mit den anderen Gästen den Saal verlassen, danach folgte sofort die Abstimmung. Bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung erhielt Bieter A tatsächlich den Zuschlag.
Interessant war noch, dass in der Ausschreibung auch eine Sozialklausel enthalten war, die eine Übernahme der RVW-Beschäftigten durch den möglicherweise anderen Bieter forderte, und das ohne Lohnkürzungen. (Für diejenigen Fahrgäste, die sich die Fahrpreise nicht mehr leisten können, wäre eigentlich eine „Sozialklausel“ auch erforderlich…)
In der bereits vorher eingeschobenen Bürger-Fragestunde hatte ich übrigens folgende Fragen gestellt, die aktuelle Probleme des ÖPNV betrafen:
1.
Mit der Übernahme des Managements der Städtischen Verkehrsbetriebe Zwickau GmbH (SVZ) durch die Regionalverkehrsbetriebe Westsachsen GmbH (RVW) war eigentlich auch längerfristig der Verkauf der SVZ an den RVW geplant. Offenbar ist dies mittlerweile nicht mehr der Fall.
Welche Vorstellungen hat der Landkreis Zwickau zur zukünftigen Zusammenarbeit des RVW mit der SVZ?
Die nichtssagende Antwort lautete sinngemäß, dass diese Frage nur durch die Stadt Zwickau beantwortet werden kann, da die SVZ den Zwickauer Stadtwerken gehört. (Mein Fehler: Ich hätte nach der zukünftigen Zusammenarbeit von Regionalverkehr und Stadtverkehr fragen müssen. Das hatte ich gemeint, aber leider nicht gefragt.)
2.
Im Zuge der bisherigen Zusammenarbeit von SVZ und RVW wurden bereits mehrere sogenannte Doppel-Linien eingerichtet, z.B. 13/136 oder 23/141. Obwohl diese Doppellinien zum Teil bereits seit mehreren Jahren existieren, führen sie immer wieder zu Irritationen bei den Fahrgästen. Die Bezeichnungen der Linien sind oft uneindeutig, z.B. wird die Linie 13/136 manchmal als 13, als 136, dann wieder als 136/13 oder als 13-136 benannt. Die Aushänge von SVZ und RVW erfolgen parallel, gelegentlich widersprechen sie sich oder es fehlen die Fahrten des jeweils anderen Unternehmens.
Soll die Benennung dieser Linien als Doppellinien ein dauerhafter Zustand bleiben oder ist eine Umnummerierung geplant?
Falls eine Umnummerierung geplant ist: Wann wird diese umgesetzt werden?
Dem Landrat war das benannte Problem noch unbekannt. Er will das weitergeben. Vielleicht bekomme ich danach noch eine schriftliche Antwort.
3.
Die Antwort lautete sinngemäß, dass der Umfang des öffentlichen Nahverkehrs mit dem Nahverkehrsplan bereits vom Kreistag festgeschrieben ist.
Viele Buslinien des RVW verkehren nur noch von Montag bis Freitag und nicht mehr am Wochenende oder in den Abendstunden. Für Menschen ohne Auto ist deshalb die Freizeit-Mobilität in den Abendstunden und am Wochenende erheblich eingeschränkt bis unmöglich.
Ist dieser Zustand nach Meinung des Landkreises mit dem Prinzip der öffentlichen Daseinsvorsorge vereinbar?
Wie verträgt sich eine solche Vernachlässigung des ÖPNV mit den notwendigen Anstrengungen zum Klimaschutz und zur Reduzierung von Lärm, Feinstaub und CO2-Emissionen, da damit auch der Individualverkehr gefördert wird?
(Ich werde demnächst versuchen, das schriftliche Protokoll der Sitzung zu erhalten. Dann kann ich den genauen Wortlaut der Antwort hier zitieren.)
Was habe ich mit meinen Fragen erreicht? Nicht viel. Aber ich habe meine Unzufriedenheit mit dem gegenwärtigen Zustand des ÖPNV im Landkreis Zwickau deutlich gemacht. Zukünftig kann nicht mehr behauptet werden, dass alles OK sei, da sich ja keiner beschwert. Mit wirklichen Antworten hatte ich ohnehin nicht gerechnet.
(15.12.13, Grün markierte Sätze wurden als gekürzter Leserbrief in der Zwickauer Ausgabe der "Freien Presse" vom 20.12.13 veröffentlicht)
"Fahrgastbeirat tagt. Der Fahrgastbeirat der Städtischen Verkehrsbetriebe Zwickau (SVZ) beschäftigte sich auf seiner jüngsten Sitzung mit dem Fahrplanwechsel im Dezember und der geplanten Anschaffung neuer mobiler Fahrkartenautomaten in Straßenbahnen. Diskutiert wurde über das Fahrscheinsortiment und ob die Bedienung mittels Touchscreen oder Tastatur erfolgen soll. Die Vorschläge wurden an die SVZ übergeben, sagte Peter Pauker, 1. Vorsitzender des Beirates."Die gleiche Meldung erschien auch am 29.01.14 im "Pulsschlag", dem Amtsblatt der Stadt Zwickau (auf Seite 3).
(18.01.14, ergänzt am 29.01.14)
"Der Fahrgastbeirat hat im Rahmen seiner jüngsten Sitzung die neugestaltete Straßenbahnhaltestelle am Neumarkt sowie die Verkehrsleitstelle der Städtischen Verkehrsbetriebe Zwickau am Georgenplatz besichtigt. In der Leitstelle informierten sich die Mitglieder über die Aufgaben der dort eingesetzten Mitarbeiter und die genutzte Technik. Am Neumarkt fanden besonders die neuen Blindenleiteinrichtungen Beachtung.
Außerdem hat der Fahrgastbeirat beschlossen, eine eigene Facebook-Seite einzurichten, die über die SVZ und die Arbeit des Fahrgastbeirates berichten soll. Der neue Internetauftritt ist ab sofort unter www.facebook.com/fgbzwickau erreichbar."
(06.11.13)
"Zur zweiten Sitzung des Fahrgastbeirates der Städtischen Verkehrsbetriebe Zwickau GmbH am 8. April wurde der Vorstand gewählt sowie eine Satzung beschlossen.
Vorsitzender des Gremiums ist Peter Pauker. Nachdem in den letzten Beiräten ausschließlich Einzelmitglieder saßen, die teilweise von Verbänden und Organisationen vorgeschlagen wurden, sind zukünftig die Verbände und Organisationen direkt Mitglied und können wechselnde Vertreter entsenden, welche dann neben Einzelmitgliedern im Beirat sitzen.
Der neue Fahrgastbeirat wird mindestens vierteljährlich zusammenkommen. Dabei werden aktuelle Themen diskutiert und auftretende Probleme an die Städtischen Verkehrsbetriebe herangetragen."
(19.06.13)
"Der neue Fahrgastbeirat der Städtischen Verkehrsbetriebe Zwickau kam in der vergangenen Woche erstmals zusammen. Das Gremium besteht aus 15 Mitgliedern. Sechs Mitglieder kommen aus Behindertenverbänden, dem Kreisschülerrat und dem Studentenrat. Damit soll sichergestellt werden, dass wichtige Kundengruppen auch im Fahrgastbeirat vertreten sind. Die übrigen neun Mitglieder sind ständige Fahrgäste der SVZ, in der Regel Zeitkarteninhaber. Die erste Sitzung diente dem Kennenlernen und der Vorstellung des Unternehmens. Voraussichtlich im April sollen dann die Gremien des Fahrgastbeirates und seine Satzung beschlossen werden."
Die Meldung muss folgendermaßen korrigiert bzw. ergänzt werden: Von den sechs Mitgliedern, die Vereine und Verbände vertreten, kommt je einer von der Seniorenvertretung, vom Umweltverband Grüne Liga Westsachsen e.V. (das bin ich), vom Verband Menschen mit Behinderungen e.V., vom Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e.V., vom Studentenrat der Westsächsischen Hochschule und vom Kreisschülerrat.
(29.01.13)
Wenn man mit dem Zug von Zwickau nach Irfersgrün fahren will, so erhält man auf der Webseite der Deutschen Bahn problemlos die Auskunft, dass diese Fahrt 4,10 € kostet. Will man schon eine Station eher in Voigtsgrün aussteigen, so zeigt mir die DB: "Preisauskunft nicht möglich." Das liegt daran, weil sowohl Zwickau als auch Voigtsgrün im gleichen Verkehrsverbund Mittelsachsen (VMS) liegen. Noch ist das kein Problem: Nach den Angaben auf der VMS-Webseite sind das zwei Zonen, also 3,20 €.
Nun will ich aber wissen, was eine Fahrt von Voigtsgrün nach Irfersgrün kostet. Da sagt die Webseite auch wieder "Preisauskunft nicht möglich", obwohl beide Bahnhöfe in unterschiedlichen Tarifverbünden liegen. Das liegt nun daran, dass die Strecke nicht von der Deutschen Bahn, sondern von der Vogtlandbahn betrieben wird.
Aber die Strecke wird schon ab Zwickau von der Vogtlandbahn betrieben - und dafür wird mir der Fahrpreis angezeigt, ebenso wie für alle anderen Fahrten ab Zwickau zu einem beliebigen Bahnhof hinter Irfersgrün.
Auf der Webseite der Vogtlandbahn kann man leider nur Tarifinformationen für Sonderangebote und für die Fernzüge erhalten.
Ich kann nun noch am Schalter nach dem Fahrpreis fragen, was ich für nicht sehr kundenfreundlich halte.
Aus diesem Grund hatte ich eine Anfrage an die Vogtlandbahn gerichtet und um eine Klärung gebeten.
Von deren Kundencenter erhielt ich die folgende Antwort:
"Eine elektronische Preisauskunft innerhalb von Verkehrsverbünden ist nach den Tarifbestimmungen nicht möglich."Diese Antwort halte ich für ein selbstausgestelltes Armutszeugnis. Wenn die Vogtlandbahn die fehlenden Relationen nicht in die Fahrpreisauskunft der DB aufnehmen lassen will - warum veröffentlicht sie auf ihrer Webseite nicht eine kleine einfache Preistabelle, wie sie es für Ihren Fernzug auch macht (unter http://vogtlandbahn.de/de/vogtland_express/tickets_preise)?
(Warum eigentlich nicht?)
"Bei der Strecke Voigtsgrün-Irfersgrün wäre dieser Service möglich, weil in diesem Fall zwei Verkehrsverbünde anstoßen. Die Tarifhoheit liegt hier bei der Vogtlandbahn, so dass die Deutsche Bahn keine elektronische Preisauskunft veröffentlichen darf.
Aus formal-juristischer Sicht hätte die Vogtlandbahn diese Möglichkeit. Die Implementierung einer solchen Datenbank stünde allerdings in keiner Relation von Aufwand und Nutzen."
(29.10.12)
1. Nachtrag vom 04.11.12:
Heiko Schneider hat mich in der Newsgroup de.etc.bahn.tarif+service darauf hingewiesen, dass die fehlenden Fahrpreise manuell ermittelt werden können, indem man die Kilometerpreise mit den Tarifkilometern multipliziert (siehe
Preistabelle
und
Fahrplan für VB1, Seite 2,
bzw.
Fahrplan für VB5, Seiten 1 & 5).
Dieses umständliche Vorgehen ist jedoch für einen Normalnutzer schwer zumutbar.
2. Nachtrag vom 15.11.13:
Im Laufe des zurückliegenden Jahres hat die Vogtlandbahn tatsächlich neue Fahrkartenautomaten in ihren Fahrzeugen und ausgewählten Bahnhöfen aufgestellt. Damit können Fahrkarten zwischen allen bedienten Bahnhöfen verkauft werden. Ebenso kann vorab der Fahrpreis ermittelt werden. Das beschriebene Problem hat sich damit erledigt. Danke!
"Sehr geehrte Fahrgäste, die Städtische Verkehrsbetriebe Zwickau GmbH beabsichtigt, zum 01.01.2013 ihren Fahrgastbeirat neu zu besetzen.
Der Fahrgastbeirat ist ein unabhängiges, ehrenamtliches Gremium, welches die Interessen der Fahrgäste gegenüber der SVZ und der Öffentlichkeit vertritt. Lob, Kritik und Anregungen der Fahrgäste werden zu den regelmäßigen Sitzungen des Beirates zusammen mit der SVZ besprochen und Lösungen für Probleme gesucht. Gleichzeitig erhält der Fahrgastbeirat Einblicke in betriebliche Abläufe und Zusammenhänge.
Das Gremium setzt sich aus 15 Mitgliedern zusammen, die die Kundenstruktur im ÖPNV widerspiegeln sollen. Diese werden für 4 Jahre als Mitglieder des Beirates ernannt.
Um eine vielfältige Mitgliederstruktur zu gewährleisten, werden wichtige Interessengruppen, wie Verbände von Menschen mit Behinderungen, Seniorenverbände, Studentenrat und Kreisschülerrat, um die Entsendung kompetenter Mitglieder gebeten. Auch Stammfahrgäste haben die Möglichkeit, sich an der Ausschreibung zu beteiligen. Nähere Informationen erhalten Sie hierzu im Kundenbüro unter der Rufnummer 0375-213384.
Für die Bewerbung gilt eine Frist bis 23.11.2012.
Mit freundlichen Grüßen Ihre Städtische Verkehrsbetriebe Zwickau GmbH"
Ich schließe mich diesem Aufruf an und bitte jeden, der sich für den öffentlichen Nahverkehr interessiert und auch etwas dazu zu sagen hat, sich für den Fahrgastbeirat zu bewerben! Schreiben Sie auch der SVZ, warum Sie mitmachen wollen! Schreiben Sie auf, was Sie in Zwickau gut finden und was Sie gern ändern würden!
Je mehr Interessenten sich an der Auschreibung beteiligen, umso klarer wird allen Verantwortlichen, dass der ÖPNV eine Lobby hat, die nicht ignoriert werden darf.
Das Anmeldeformular steht hier als PDF. (Bewerbungen sind aber auch ohne Benutzung dieses Formulars möglich.)
Zusätzlich weise ich darauf hin, dass die 15 Mitglieder unter allen Bewerbern ausgelost werden sollen. Es wird also nicht nach Gesicht oder politischer Gesinnung ausgewählt - und das ist gut so.
(15.10.12)
Besonders schmerzt es immer, wenn sachliche Meinungsverschiedenheiten zu persönlichen Verletzungen führen.
Ein Mitglied fühlt sich zum Beispiel massiv von meinem Vorwurf verletzt, der Fahrgastbeirat verstoße mit seiner Satzung gegen das Grundgesetz. Niemand würde mir verwehren, meine Meinung in der Öffentlichkeit oder in diesem Weblog zu äußern. (Allerdings nicht im Zusammenhang mit meiner Mitgliedschaft im Fahrgastbeirat.) Und niemand würde mir verwehren, mich in der Öffentlichkeit als Mitglied des Fahrgastbeirates zu erkennen zu geben. (Allerdings nicht im Zusammenhang mit Meinungen und Informationen über die Arbeit des Fahrgastbeirates.)
Ist es wirklich so schwer zu verstehen, dass Meinung und Mitgliedschaft nicht losgelöst voneinander geäußert werden können?
Warum gelingt es mir nicht, das den anderen Mitgliedern klar zu machen?
An dieser Stelle sei ausdrücklich dem zurückgetretenen Vorsitzenden Peter Krings gedankt für seine engagierte Arbeit im Interesse der Fahrgäste. Ich habe ihn immer dafür geschätzt, wie hartnäckig er Verantwortlichen hinterhertelefoniert hat und wie routiniert er die Sitzungen geleitet hat. Das gehört auch zur Wahrheit.
Was habe ich erreicht?
Ein Neuanfang wäre nicht die schlechteste Idee. Denn während die ersten beiden Fahrgastbeiräte jeweils nur vier Jahre arbeiteten, haben wir (auf Bitte der SVZ) gleich zweimal unsere Tätigkeitsfrist um jeweils ein Jahr verlängert, so dass im Oktober schon das 6. Jahr voll wäre.
Ein neuer Fahrgastbeirat hätte sich aber mit den gleichen Themen und Problemen zu beschäftigen wie der alte. Insofern sollte zunächst den verbleibenden Mitgliedern des alten Fahrgastbeirats die Möglichkeit gegeben werden, einen Konsens für die weitere Arbeit zu finden.
Eine fehlender Fahrgastbeirat wäre in jedem Falle ein Armutszeugnis für die Stadt Zwickau und für die SVZ. Und ein empfindlicher Verlust für alle Fahrgäste.
(08.05.12)
Nachtrag vom 18.09.12:
Auf der nachfolgenden Sitzung des FGB-Vorstandes vom 11.07.12 trat auch der stellvertretende Vorsitzende zurück - und aus dem Fahrgastbeirat aus.
Trotz mehrfacher Bitte der verbliebenen 6 Mitglieder hat die SVZ bis zum heutigen Tag zu keiner weiteren Sitzung des Fahrgastbeirates eingeladen. Ebensowenig erfolgte eine Information an die Presse, obwohl seitdem schon mehr als zwei Monate vergangen sind.
Dieses Weblog ist also gegenwärtig die einzige Möglichkeit für die Öffentlichkeit, sich über die aktuelle Situation des Fahrgastbeirates zu informieren.
Fahrpreise | aktuell | ab 1.8.12 |
Einzelfahrt Kurzstrecke | 1,40 € | 1,50 € |
Einzelfahrt 1 Zone (1 Std.) | 1,80 € | 1,90 € |
Einzelfahrt 2 Zonen (2 Std.) | 2,90 € | 3,20 € |
Einzelfahrt 3 Zonen (2,5 Std.) | 4,30 € | 4,60 € |
Einzelfahrt 4 Zonen (3 Std.) | 5,70 € | 6,10 € |
Tageskarte 1 Zone | 3,80 € | 4,00 € |
Wochenkarte 1 Zone | 15,30 € | 16,50 € |
Monatskarte 1 Zone | 45,00 € | 49,00 € |
Abo-Monatskarte | 38,30 € | 42,10 € |
Natürlich sind die Benzinpreise gestiegen. Natürlich wollen auch die Busfahrer mehr Geld verdienen. Aber ist der Fahrpreis schon mal gesenkt worden, wenn die Benzinpreise wieder gefallen sind? Und haben die Busfahrer von Ihren Arbeitgebern schon mal aus dem Mehreinnahmen der Fahrpreise eine Lohnerhöhung erhalten, aus freien Stücken und zur gleichen Zeit? Natürlich nicht.
Da hegt man zumindest die Hoffnung, dass zugleich mit der Preiserhöhung eine Qualitätsverbesserung einhergeht, also dass z.B. mehr Busse und Straßenbahnen fahren. Damit könnten die Mehreinnahmen bei den Fahrpreisen zweckmäßigerweise auch für mehr Fahrgäste sorgen und damit zu noch höheren Mehreinnahmen führen. Aber das ist wohl nur Theorie.
In der Praxis teilt man zeitgleich mit, dass der Fahrplan ausgedünnt wird und dass man länger unterwegs sein wird.
Zwar nicht im Bereich der SVZ, aber
auf den Zugstrecken von Zwickau nach Chemnitz und Leipzig. Dafür müsste man eigentlich die Preise senken!
(17.04.12, Grün markierte Sätze wurden als gekürzter Leserbrief in "Freie Presse" vom 02.05.12 veröffentlicht)
Was wäre aber, wenn eine solche Aktion dauerhaft eingeführt wird? Vielleicht für den Anfang nur an Wochenenden, wenn die öffentlichen Verkehrsmittel nicht vom Schüler- und Berufsverkehr gefüllt sind? Im Gegensatz zu den restlichen Mitfahrern haben die Autofahrer doch bereits die Instandhaltung der Straßen, auf denen die Busse unterwegs sind, durch ihre Kfz-Steuer mitfinanziert. Alle anderen positiven Effekte ihres Mitfahrens kommen hinzu, von der Lärmreduzierung und den verringerten Abgasen bis hin zum flüssigeren Verkehr. Falls das dann tatsächlich Wirkung zeigt und die Nutzung des ÖPNV angestiegen ist, könnte man die Kfz-Zulassung auch an den restlichen Wochentagen als Fahrschein zulassen. Ein Fernziel könnte dann sein, dass (wie in Tallinn beschlossen) alle Bürger zum Nulltarif fahren.
Nicht bezahlbar? Zum Vergleich: Von den 700 Mrd. des Euro-Rettungspaketes könnten 50 Mill. Menschen 10 Jahre lang zwei tägliche Einzelfahrten bezahlen. Ist die individuelle Mobilität nicht auch systemrelevant?
(07.04.12, Grün markierter Abschnitt wurde als Leserbrief in "Freie Presse" vom 25.04.12 veröffentlicht)
Vom 12. bis 21. März war die Anzeige allerdings nicht korrekt. Mehrere Züge hatten zwischen Wilkau-Haßlau und Zwickau bis zu 8 Minuten Verspätung. Auf der genannten Webseite wurden sie aber als pünktlich angegeben. Laut Max Maulwurf (http://bauarbeiten.bahn.de) lagen zwischen Aue und Zwickau aber keine Meldungen zu baubedingten Fahrplanänderungen vor. Nur per Aushang am Bahnhof wurde man auf die Verspätung hingewiesen (siehe Foto). Und weshalb das andere Gleis blockiert ist, habe ich schließlich auch gesehen, nämlich wegen Baumfällarbeiten.
Ein nichtsahnender Reisender wird von den Verspätungen also prinzipiell überrascht. Hält die Bahn es für selbstverständlich, dass er bereitwillig 7 min seiner Lebenszeit auf dem Bahnhof herumsteht? Und es geht ja auch nicht, an den Folgetagen einfach 7 min später zu kommen, denn es könnten schließlich auch nur 3 oder 5 min Verspätung sein!
Warum können solche (geplanten!) Verspätungen nicht auf der Bahn-Webseite mitgeteilt werden?
So behauptete mein Handy hartnäckig, dass der Zug bereits in Zwickau eingetroffen sei, obwohl er gerade drei Haltestellen vorher bei mir einfuhr. Das lässt sich jetzt nicht mehr nachvollziehen, da die Bahn so clever ist und die Angaben nicht mehr öffentlich angezeigt werden, sobald der Zug am Ziel ist.
Ich stelle mir aber schon die Frage, inwieweit ich den Angaben auf der Webseite in Zukunft noch vertrauen kann?
Und auf welcher Basis errechnet die Bahn eigentlich ihre durchschnittliche Verspätung?
Nachtrag:
Die Erzgebirgsbahn antwortete mir auf meine Beschwerde Folgendes:
"Ihr Schreiben haben wir erhalten und umfassend geprüft.
Wie Sie richtig festgestellt haben, wurden die Baumaßnahmen und die damit verbundenen Verspätungen von bis zu 7 Minuten nur an den betroffenen Haltepunkten per Aushang unseren Reisenden angekündigt.
Technisch bedingt können geringfügige kurzfristige Verspätungen nicht im Internet veröffentlicht werden. Die Erzgebirgsbahn arbeitet am Aufbau eines 'Dynamischen Fahrgastinformationssystems'. Zukünftig erhalten die Fahrgäste Echtzeitinformationen über unsere Züge am Bahnsteig und im Zug. Über ein App werden die Daten auch über Handy und über die Internetseite des Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS) abrufbar sein. Bis dahin werden auch kleine baubedingte Fahrplanabweichungen auf der Internetseite der Erzgebirgsbahn veröffentlicht. Wir bedauern die für Sie entstandenen Unannehmlichkeiten."
Das Engagement ist lobenswert.
Aber wenn "geringfügige kurzfristige Verspätungen nicht im Internet veröffentlicht werden" (bis 7 Minuten!), wieso erweckt man dann den Anschein, dass man das könnte ("plusminus 0" bei der Pünktlichkeitsanzeige)?
(16.03.12, ergänzt am 28.3.12)
Begründet liegt dieser Satzungsinhalt in Konflikten des Jahres 2008. In deren Ergebnis hatte der Fahrgastbeirat mehrere Mitglieder verloren und einen neuen Vorsitzenden bekommen. Damals hatte sich ein Mitglied des FGB in der Presse für eine Privatisierung der Straßenbahnlinie zwischen Hauptbahnhof und Neumarkt ausgesprochen. Etliche Leser machten den Fahrgastbeirat als Ganzes für die Extremmeinung des Einzelmitgliedes verantwortlich.
Kann man solche Missverständnisse aber dadurch verhindern, dass man sich gar nicht mehr an die Presse wendet? Man kann. Allerdings nimmt man dabei in Kauf, dass man nur noch "im eigenen Saft schmort" und keinerlei Öffentlichkeitswirkung mehr hat.
Das gleiche Ergebnis erreicht man, indem nichtssagende Verlautbarungen an die Presse gehen, aus denen jegliche Meinungsverschiedenheiten sorgfältig ausgespart sind. Dabei ist der Fahrgastbeirat doch ein Teil der Öffentlichkeit und muss deshalb zwangsläufig seine Arbeit auch öffentlich nachvollziehbar publizieren.
Verstoße ich mit diesem Weblog bereits gegen die Satzung des FGB? Kann der Fahrgastbeirat seinen Mitgliedern tatsächlich verbieten, gegenüber der Presse zu erwähnen, dass sie Mitglieder des FGB sind?
Eine solche Formulierung widerspricht dem Grundsatz der Meinungsfreiheit. Deshalb habe ich eine Satzungsänderung beantragt, die den oben erwähnten Satz darauf beschränkt, dass kein Einzelmitglied im Namen des FGB auftreten darf. Das kann nur der Vorsitzende oder ein von ihm Beauftragter.
Es geht mir nicht darum, "Geheimnisse" auszuplaudern. Wenn die Verkehrsbetriebe nach Meinungen fragen über etwas, was sie vorerst noch nicht öffentlich machen wollen, so ist das legitim. Aber zumindest die Beschlüsse des Fahrgastbeirates müssen veröffentlicht werden. Und wenn das der Vorstand nicht auf den Weg bringen kann, so muss das auch ein Einzelner tun können.
Leider gelingt es mir nicht, die anderen Mitglieder von meinem Anliegen zu überzeugen. Es herrscht noch immer eine nahezu panische Angst davor, dass die Presse etwas anders widergibt als man ihr erzählt. Die Satzung bleibt unverändert.
Die Diskussion zu diesem Thema zeigt aber bereits, dass die Mitglieder des Fahrgastbeirats keinesfalls immer einer Meinung sind. Es gab in der Vergangenheit zwar durchaus Beschlüsse, bei denen ich die Mehrheitsentscheidung akzeptiert habe. Diesmal kann ich das nicht. Das mehrjährige Schweigen über die Arbeit des FGB endet mit diesem Weblog.
(13.03.12)